Kollaboration und Widerstand – Zug der Erinnerung verlässt heute Saarbrücken
Das tatsächliche Ausmaß der Kollaboration ist weder in West- noch in Osteuropa vollständig untersucht worden - Die Kollaboration ist immer noch ein europäisches Tabuthema

Zug der Erinnerung auf dem HBF Saarbrücken - Foto: Petra Jung/SK
Saarbrücken – Erschreckend viele Familien und ihre Kinder wurden im besetzten Ausland an die Deutschen verraten. Die Denunziationen besorgten NS-Kollaborateure. Dies berichten französische Überlebende, die in Saarbrücken den Zug besuchten, am Beispiel der eigenen Verfolgung. Auch in Luxemburg halfen einheimische Sympathisanten den deutschen Besatzern. Die Kollaboration ist ein europäisches Tabuthema.
In den besetzten Ländern Westeuropas, aber auch im unterworfenen Teil der UdSSR halfen Millionen Einheimische bei der Umsetzung des NS-Rassismus und der Ausplünderung ihrer eigenen Staaten. Berüchtigt sind die ukrainischen Helfershelfer (“Trawniki”), die zu den bevorzugten Hilfskräften der SS gehörten. Sie wurden in den Vernichtungslagern Auschwitz-Birkenau, in Treblinka, Sobibor und Belzec eingesetzt. Auffällig viele Kollaborateure schlossen sich in den deutschfreundlichen baltischen Staaten den Besatzern an. In diesen Ländern konnte die deutsche Besatzungsmacht besonders grausam vorgehen und zehntausende Kinder fast ungestört umbringen. Des Beifalls der Kollaborateure waren sich die Mörder gewiss, wie Dokumente in der Zugausstellung belegen.
Überall in Europa gehörten die deutschsprachigen Minderheiten (“Volksdeutsche”) zu den ersten Adressen der Kollaboration, so auch in Luxemburg. Dort hatten Luxemburger Nationalsozialisten seit Mitte der 1930er Jahre für eine “kulturelle” Rückbesinnung auf die gemeinsamen Rassewurzeln geworben. Diese ideologische Klammer sollte auf kommende Hilfsdienste vorbereiten, die Berlin für Luxemburg im Auge hatte. Mit Beginn der Besatzung (1940) versprach das deutsche Regime bereitwilligen Luxemburgern materielle Vorteile, wenn sie der “Volksdeutschen Bewegung” beitraten. Von anfangs nur 5.000 Mitgliedern erweiterten sich die Reihen der Kollaborationswilligen schnell auf 70.000. Der Beitritt wurde auch mit Drohungen erzwungen. Eine aktive Minderheit der Luxemburger nahm lieber Verfolgung und Deportation in Kauf, als sich dem NS-Regime zu beugen.
Die Aktivitäten der “Volksdeutschen Bewegung” trugen zu Verschleppung und Ermordung der Luxemburger Juden, der Sinti und Roma sowie der politischen Gegner unmittelbar bei. Auch deutsche, belgische und französische Staatsbürger, die den NS-Rassismus fürchten mussten und in Luxemburg lebten, wurden deportiert, darunter Kinder und Jugendliche.
Nach der Befreiung führte das Ausmaß der Kollaboration in den vormals besetzten Staaten zu ernsthaften innenpolitischen Problemen. Die Verzweiflung und Wut der Verfolgten entlud sich teilweise in regellosen Übergriffen auf die Kollaborateure. Auch bestimmte Teile der einheimischen Eliten mussten befürchten, ihre Zusammenarbeit mit den Deutschen könnte politische und materielle Folgen haben. Je umfangreicher der Verrat, desto schneller wurden Amnestiegesetze beschlossen, die das alltägliche Kollaborationsgeschehen außer Verfolgung setzten. Damit gingen auch die meisten Denunzianten straffrei aus. Ihre Opfer kamen aus Auschwitz oder Belzec nicht zurück. In die befreiende Gerichtsbarkeit für Täter wurden Kreise des Widerstands eingebunden und für ihre Mitwirkung politisch belohnt, um sie von einer entschlossenen Abrechnung mit den Mördern abzuhalten.
Die letzten Reste einer strafrechtlich konsequenten und demokratisch notwendigen Verfolgung von NS-Kollaborateuren wurden im Zuge des Kalten Krieges aufgegeben. Ursache war die Zusage der (west)deutschen Regierung, Kampftruppen gegen den Warschauer Pakt aufzustellen, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, Kriegsverbrecherprozesse in den vormals besetzten Staaten versanden zu lassen. Dieser Forderung beugte sich die Justiz in Italien und in weiteren NATO-Ländern. 1953 wurde auch in Luxemburg ein Amnestiegesetz verabschiedet: “(V)iele Kollaborateure (sind) wieder in die Gesellschaft eingegliedert” worden, heißt es zutreffend in einem Text Luxemburger Historiker.
Das tatsächliche Ausmaß der Kollaboration ist weder in West- noch in Osteuropa vollständig untersucht worden. An einer unvoreingenommenen, von politischen Rücksichten freien Aufarbeitung besteht vielerots kein Interesse, da eine Aktualisierung der sozialen und politischen Gegnerschaft zwischen den Erben der NS-Kollaborateure und den Erben des Widerstands befürchtet wird. Diese Tabuisierung bringt auch das Gedenken an die Opfer in Gefahr, da es an die Schuld der Helfershelfer und Mittäter erinnert und möglichst vermieden und kontrolliert werden soll.
Der “Zug der Erinnerung”, der seinen Fahrplan geändert hat, ist ein Projekt deutscher Bürgerinitiativen, die sich keinerlei Zensur unterwerfen. Der Aufenthalt in Saarbrücken wurde verlängert. Mehrwöchige Fahrten durch Nord- und Ostdeutschland folgen.



