Wolfgang Schäuble und das Trauma von der inneren Sicherheit
Kampfansage an die demokratischen Grundwerte – Grüne, Linke und Piraten lehnen den „Wunschzettel“ des Innenministers mit aller Deutlichkeit ab
Berlin – (soz/cmj) Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung. will das Bundesinnenministerium den Verfassungsschutz mit erweiterten Kompetenzen und Machtbefugnissen ausstatten, die bislang der Polizei und der Justiz vorbehalten waren. Die Zeitung beruft sich auf ein Dokument mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier” mit dem Datum 22. September, das der Redaktion vorliegt. Demnach soll der Verfassungsschutz folgende Befugnisse erhalten:
Online-Durchsuchung von Computern
Zugriff auf Daten der Vorratsdatenspeicherung
Lausch- und Spähangriffe auf Privatwohnungen
Straffreiheit für verdeckte Ermittler die bei Infiltrationen
“szenetypische” Delikte begehen
Zusätzlich soll der genetische Fingerabdruck standardmäßig bei Ermittlungen gespeichert werden, auch bei minderschweren Delikten wie beispielsweise Ladendiebstahl. Bruno Kahl, der Büroleiter von Minister Schäuble, erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, das Dokument sei “eine Art Wunschzettel der Referate des Ministeriums” für die nächste
Legislaturperiode.
“Dieser Wunschzettel ist ein wahrer Horrorkatalog”, kritisiert Ulla Jelpke das jüngste Sicherheitspapier aus dem Bundesinnenministerium. “Es wird höchste Zeit, Wolfgang Schäuble in seinem Wahn zu stoppen. Dem Marsch in den autoritären Sicherheitsstaat wird DIE LINKE parlamentarisch, außerparlamentarisch und juristisch Widerstand entgegensetzen”, kündigt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE an. Jelpke weiter:
“Wenn es darum geht, Geheimdienste aufzurüsten und die Bevölkerung zu kontrollieren, kennt man im Innenministerium offenbar kein Halten mehr. V-Leute sollen künftig ungeschoren ’szenetypische’ Straftaten begehen dürfen. Bei den Nazis heißt das zum Beispiel: Körperverletzung und Hasspropaganda. Verdeckte Ermittler könnten also künftig Jagd auf Linke und Migranten machen. Solche Pläne sind eine Kampfansage an die demokratischen Grundwerte.
Das Vorhaben, künftig von jedem Kleinkriminellen zusammen mit dem Fingerabdruck eine DNA-Probe zu nehmen, zeigt, dass man im Innenministerium jedes Maß verloren hat. Solche Maßnahmen haben mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit nichts zu tun. Sie zeugen davon, wie Schäubles Welt aussehen würde: Ein allmächtiger Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt und sie jeder denkbaren Überwachung unterzieht.”
Dieser Innenminister ist gemeingefährlich, möge uns der Wähler vor ihm schützen, so kritisiert Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag das “Koalitionspapier”
Künast weiter. „Mit seinen Plänen überschreitet Schäuble die Grenzen des demokratischen Rechtsstaates. Mit den geplanten neuen Befugnissen für den Verfassungsschutz wird jeder Bürger zum Verdächtigen. Der Verfassungsschutz soll auch Online-Computerdurchsuchungen vornehmen dürfen, die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten wird weiter durchlöchert, der genetische Fingerabdruck für alle eingeführt. Jetzt erfahren wir, was “Vorratsdatenspeicherung” unter Minister Schäuble tatsächlich bedeutet: Die Daten der Bürgerinnen und Bürger werden auf Vorrat gespeichert – und zwar für den Geheimdienst. Ermittlern szenetypische Straftaten erlauben zu wollen, ist skandalös. Es ist doch einfach unvorstellbar, dass ein Ermittler gemeinsam mit Neonazis einen Menschen zusammentritt.
Auch Uli König, Vorsitzender der Piratenpartei Schleswig-Holstein, lehnt die Vorschläge des Innenministeriums entschieden ab: “Herr Schäuble ist anscheinend der Meinung, dass er seine Politik des Bürgerrechtsabbaus einfach weiter fortführen kann, als hätte er unserem Rechsststaat in den letzten vier Jahren nicht bereits genug Schaden zugefügt. Man gewinnt zunehmen den Eindruck, dass Herr Schäuble vergessen hat, was die Aufgaben eines deutschen Innenministers sind. Daher möchte ich Herrn Schäuble, an seinen Amtseid nach Artikel 56, 64 abs.2 erinnern, in dem er vor vier Jahren geschworen hat, das Grundgesetz zu verteidigen.”



