In eigener Sache – Glosse .”David gegen Goliath”

Wie ein seit dem 18. Jahrhundert etabliertes Printmedium, saarlandweit bekannt, tägliche 144.315 zahlende Leser sein eigen zählend, sich von einer kleinen Online-Zeitung bedroht fühlt, um Werbeeinnahmen fürchtet und die Krallen wetzt.

Von Walter Scheile



Am 9. August 2009: Das Printmedium Saarbrücker Zeitung (im Internet vertreten mit einer eigenen Seite – Verwechslungsgefahr ausgeschlossen) lässt unserer Redaktion eine anwaltliche Abmahnung samt zu unterschreibender Unterlassungserklärung zukommen.

Kernsatz der Abmahnung: “Mit der Verwendung des Titels ‘Saarbrücker-Online-Zeitung’ verstoßen Sie u. a. gegen die prioritätsälteren Namensrechte (§ 12 BGB) und Titelrechte (§ 5 Abs. 3 MarkenG) meiner Mandantin [also der Saarbrücker Zeitung - die Red.] sowie gegen das Verbot irreführender Werbung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ihr Objekt versteht sich lt. Impressum als Teil der ‘Presselandschaft an der Saar’, welches auch auf ‘(noch nicht vorhandene) Werbebanner’ abzielt.”

Das Hochhalten von Paragraphen überlassen wir lieber Leuten die sich mit so was auskennen. Aber es ist schon beachtlich, dass eine Zeitung, deren originärer Auftrag es sein sollte, ihre Leser mit Nachrichten und Informationen zu versorgen, sich selbst anscheinend etwas anders definiert. Nämlich dergestalt, dass Teile der Presselandschaft an der Saar auf Werbebanner abzielen! Geht es vielleicht gar nicht mehr darum die Menschen zu informieren und im Sinne eines gesellschaftlichen, sozial orientierten Auftrags, dem Allgemeinwohl dienend, kostendeckend zu arbeiten? Geht es vielleicht nur noch darum Gewinne zu erzielen bzw. zu maximieren? Man könnte beinahe auf den Gedanken kommen, wäre da nicht das Gute in einem selbst, das einem immer wieder einredet, dass die Menschen von Natur aus edel, hilfreich und gut sind und nicht auf profane Art und Weise dem schnöden Mammon hinterher hecheln.

Auch wenn im Abmahnschreiben der Teil des Satzes in Anführungszeichen gesetzt wurde, es war niemals Ziel der SOZ Werbeeinnahmen zu erzielen, weder durch die Schaltung von Bannern noch auf SOnZt eine Art und Weise. Zu keiner Zeit (nichtmals in der noch nicht öffentlichen und passwortgeschützten Entwurfs- und Einrichtungsphase) war ein solcher Passus im Impressum der SOZ enthalten. Jedoch stellten wir nach Erhalt der Verfügung (und dem darin enthaltenen Hinweis, dass sich die zitierte Stelle in unserer Chronik befinden soll) und langer Suche tatsächlich die zititerte Textstelle.
Sie steht in unserer Chronik, zu finden im Archiv, Chronik, Teil 1. April 2009. Jedoch gehört sie dort nicht hin. Der gesamte Kontext unserer Zeitung, alle veröffentlichen Texte, alle Erklärungen machen deutlich, dass es der SOZ eben gerade nicht um Kommerz oder Erzielung von Gewinnen geht. Sondern ganz im Gegenteil dass wir unseren Auftrag in Information sehen und dass wir ehrenamtlich tätig sind. Die Textpassage, die offensichtlich für das Landgericht den Ausschlag gab in unserem Fall “aufgrund besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung” die einstweilige Verfügung auszusprechen:

“Die ehrliche und unabhängige Information der Menschen der Region ist das Ziel, es geht nicht um Klicks oder Hits der (noch nicht vorhandenen) Werbebanner, es geht nicht um von großen Konzernen gesteuerte Meinungsbildung. Ganz im Gegenteil, es geht gegen die von großen Konzernen gesteuerte und im Eigeninteresse zensierte Meinungsbildung.”

Der Fehler ist ein einziges Wort, nämlich das “noch” innerhalb der Klammer. Es ist ein Schreibfehler, ein winziger kleiner Fehler, der im Eifer des Gefechts in der Vorbereitungsphase niemandem aufgefallen war, weil es für uns eben auch selbstverständlich ist, dass wir auf der SOZ keine Werbung haben wollen und werden. Und doch war es wohl dieses eine Wort das den Ausschlag gab.

Hätten sich die beteiligten RichterInnen einen eigenen Eindruck der Artikel und Texte auf den Seiten gemacht, hätten sie sich vermutlich laut lachend auf die Schenkel geklopft und sich in ihren Feierabend verzogen. Nicht nur optisch unterscheiden wir uns sehr deutlich von dem großen Printmedium, auch inhaltlich gehen wir andere Wege.
An jeder relevanten Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich um ein ehrenamtliches Projekt handelt und wer die verantwortlichen Personen sind. Aber in solch dringenden Fällen wie “Pipi in den Augen einer wirtschaftlichen Institution, die an anderen Fronten schon mehr als genug Probleme hat”, da kann eine Stärkung in Sachen Rechtsauslegung sehr hilfreich sein.
Dies wird der Saarbrücker Zeitung zwar nicht einen einzigen Abonnenten einbringen oder einen Verlorenen zurück bringen, aber immerhin haben sie jetzt gezeigt, dass sie finanziell besser ausgestattet sind. Ja und? Das hatte niemand angezweifelt und ganz ehrlich: es ist uns schnurzegal!

Natürlich könnte beim Betrachten des gesamten Ablaufs der eine oder andere Verdacht aufkommen, wer wen kennt, wer aufgrund welcher Interessen wie entschieden hat, was “besondere Dringlichkeit” überhaupt ist usw., aber selbst wenn solche Verdachtsmomente aufkeimen sollten, werden wir diese selbstverständlich niemals in Worte fassen.

Aber immer schön der Reihe nach. Hier erst mal zum gefälligen Bestaunen die Abmahnung selbst.
In geselliger Runde und lauer Frühsommerabendluft wurde das hochoffizielle Schreiben studiert, die Möglichkeiten erörtert und das weitere Vorgehen diskutiert.
Gedacht, gesagt, getan, wurde das abmahnende Schreiben an unseren Anwalt übergeben. Dieser folgerte sogleich, dass aufgrund des ausgesprochenen Ultimatums ein zügiges Handeln geboten sei. Also verfasste er ein adäquates Schriftstück welches sogleich an die Kanzlei der Verlags GmbH übermittelt wurde. Um die nun sicherlich erweckte Neugier zu stillen, sei auch dieses Dokument nicht dem öffentlichen Auge vorenthalten.

Nun, da Davids Botschaft an Goliath übermittelt war, erfüllte gespanntes Erwarten die Luft. Doch die Tage verstrichen ohne dass Goliath sich zu Worte meldete und es herrschte Stille.
Dann jedoch, nachdem der Tage etwa 14 vorübergezogen, erreichte ein berittener Bote der örtlichen Judikative das Büro des Chefredakteurs und überreichte ein amtliches Dokument mit dem Titel “Einstweilige Verfügung”.

Der 25.08.2009: In diesem “wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung” erlassenen Dekret wird der SOZ unter Androhung drakonischer Strafen verboten “Telemedien unter der Bezeichnung ‘Saarbrücker Online-Zeitung’ bereitzuhalten oder bereithalten zu lassen oder den Zugang zur Nutzung solcher Telemedien zu vermitteln oder vermitteln zu lassen.’
Anbei auch noch der Antrag zu dieser Verfügung und die dazugehörige ausführliche Antragsbegründung.

Hui ui ui, Goliath muss offensichtlich wirklich ganz arg um sein täglich Mahl fürchten, wenn er versucht den kleinen David auf diesem Wege mundtot zu machen. Droht er doch mit Geldstrafe in Form von “Ordnungsgeld in Höhe von bis zu € 250.000,– oder Ordnungshaft in Höhe von bis zu sechs Monaten”.

Die SZ pocht auf ihre Bekanntheit und ihre Namensrechte. Wir würden den Eindruck erwecken, dass die SOZ ein Produkt ihres Hauses wäre. Da es mehr Unterschiede als Ähnlichkeiten gibt, scheint die SZ von keiner sonderlich hohen Leserintelligenz auszugehen. Die SZ hat ihr originäres Erscheinungsbild und ihren Widererkennungswert. Die SOZ hat damit nichts zu tun und ist sowohl in der Schrift als auch in der Gesamtgestaltung nicht zu verwechseln, jedenfalls nicht für auch nur halbwegs durchschnittlich denkende Menschen.

Aber man lese und staune: die SZ bescheinigt uns hohe Werkähnlichkeit. Mit anderen Worten sieht sie ihre eigene Berichterstattung auf dem Niveau einer ehrenamtlich betriebenen Onlinepublikation…

Alles in Allem, trotz der nicht zu leugnenden Unterschiede kann also nur die Gewinnerzielungsabsicht als Grund für die einstweilige Verfügung angenommen werden. Diese, nicht vorhandene Absicht, extrapoliert aus einem klitzekleinen Fehler, könnte also dazu führen, dass die große und mächtige SZ Verluste einfährt, die ihr Überleben gefährden. (Hierzu ein kleiner ganz persönlicher Tipp von mir (WS): eine interessant gestaltete Zeitung findet sicherlich mehr Interesse als ein Sklave der Werbewirtschaft. Abonnenten die für gute Information Geld bezahlen gibt es mehr als genug. Wenn sie sich allerdings immer wieder fragen müssen in welchem Auftrag die “neutrale und überparteiliche Berichterstattung” stattfindet, verlieren sie das Interesse.)

Nun denn, der Gerichte Wege sind unergründlich. In der ersten, auch sprachlich sehr schlicht wirkenden Abmahnung wurde ein Streitwert von €100.000,– avisiert und im Falle der Nichteinhaltung der übersandten “strafbewehrten Unterlassungserklärung” eine Geldstrafe von €10.000,– erdacht.

Im richterlichen Eilverfahren, die Dringlichkeit war enorm, wurde der Streitwert mit nur noch €20.000 (also 1/5) festgelegt, die Strafzahlung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung jedoch verfünfundzwanzigfacht. Die Damen und Herren haben sich sicherlich ihren Teil dabei gedacht, den zu bewerten fehlen uns Fachkompetenz und Schneid. Man könnte sicherlich vermuten, dass auch Anwälte von irgendwas leben müssen und Streitwerte deshalb gerne etwas höher ansetzen, während Richter des Landes den Streitwert eher realistisch betrachten – und Strafzahlungen hoch ansetzen, damit ein recht ordentlicher Abschreckungseffekt eintritt.

Nun, die Abschreckung schreckte uns zwar nicht wirklich, aber als ehrenamtlich tätige Redaktion liegt unser erstes Interesse natürlich darin die Informationsplattform zu erhalten. Deshalb beugte sich die Redaktion aufgrund “Gefahr im Verzug” in einem ersten Schritte und änderte die Präsenz im Netz der Netze dergestalt, dass die Forderungen der Verfügung einstweilig erfüllt waren. Sodann wurde auch der Advokat des Hauses konsultiert. Er kam zu dem Schluss, dass das Austragen eines Rechtsstreites mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Niederlage der SZ führen würde. Er war sich jedoch auch sicher, dass es bis dahin ein langer und beschwerlicher Weg sein würde, ausgefochten über etliche Instanzen und große Mengen Geld verschlingend.

Unsere Zeit und Energie stecken wir lieber in die Plattform und in unsere Nachrichten, anstatt sie mit verdrehten Rechtsansichten und aufgrund von Sachzwängen handlungsunfähigen Redakteuren zu verplempern. Wir sind eine freie und auch kostenfreie Online-Zeitung. Wir sind unabhängig, machen Nachrichten und verbreiten Meinungen. Allerdings sind unsere Meinungen als Meinungen geknnzeichnet und werden nicht als “Nachricht” verschleiert dem Leser untergejubelt um dessen Meinung unterschwellig zu beeinflussen. Wir sagen offen und ehrlich was wir denken.


Das war so. Das ist so. Und vor allem: DAS WIRD SO BLEIBEN!


Wie so oft im Leben gibt der Klügere nach und beugt sich dem viel zitierten Recht des Stärkeren, das einfach in seiner körperlichen Kraft liegt und nicht in guter Argumentation oder gesundem Menschenverstand. Deshalb werden wir in Zukunft nur noch als “Saarländische Online-Zeitung” vertreten sein und über http://www.s-o-z.de unsere Nachrichten in die Welt tragen.

Falls aber jemand bereit sein sollte die Kosten für den Rechtsweg zu übernehmen (bzw vorzustrecken) oder sich ein geschickter Advokat der Herausforderung stellen möchte und um der Sache Willen bereit ist uns honorarfrei zu vertreten: der Spass dabei wäre es uns dann wohl doch wert. Denn wir würden für unser Recht streiten, damit wir nicht nur Recht haben, sondern uns auch Recht zugesprochen wird.

Mit den besten Wünschen & Grüßen
das Redaktionsteam der SOZ