Heute im Bundestag – Haltungssysteme für Nutztiere
Tierschutz-TÜV muss endlich umgesetzt werden

Kaninchenmast in Deutschland. Mastkaninchen werden ähnlich wie Legehennen in kleinen Käfigen übereinander gehalten. In den Käfigen herrscht quallvolle Enge. Die Käfige bestehen komplett aus Drahtgitter - auch der Käfigboden, was zu Verletzungen an den Pfoten führen kann. - Foto: Deutscher Tierschutzbund
Bonn – Der Bundestag stimmt heute im Ausschussverfahren über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens, den sogenannten Tierschutz-TÜV, für Haltungseinrichtungen ab. In einem ersten Schritt betrifft das die Systeme für Legehennen, später für andere Nutztiere. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative und fordert die Ausschussmitglieder im Vorfeld auf, dem Antrag über Parteigrenzen hinweg zuzustimmen, um endlich den Weg für einen Tierschutz-TÜV frei zu machen.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon lange gemeinsam mit der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft“ – in welcher der Verband auch selbst Mitglied ist – einen TÜV für Haltungssysteme für Nutztiere, aber auch für Transport- und Schlachteinrichtungen vor der Markteinführung. Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesrat die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens in der Legehennenhaltung beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, ein solches einzuführen. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 15. Juli 2009, die auch auf den Druck der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft“ zurückzuführen war, ist bereits die Gesetzesgrundlage für die Prüfung und Zulassung von serienmäßig hergestellten Haltungs- und Schlachtsystemen vor deren Inverkehrbringen geschaffen worden.
„Seither fehlt jedoch die Umsetzung durch die Bundesregierung in Form einer Verordnung“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Der Tierschutz-TÜV ist längst überfällig. Wir erwarten, dass der Fahrplan, auf den sich die Regierungsparteien in der vergangenen Legislaturperiode verständigt haben, losgelöst von parteipolitischen Interessen eingehalten wird“, so Apel weiter. Danach dürfen für Legehennen ab dem 1. Januar 2012 nur noch zugelassene Stalleinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Verordnung liegt bereits vor. Dieses hat eine Arbeitsgruppe erstellt, in der unter anderem Vertreter von Tierhalterverbänden, Herstellern, Forschungseinrichtungen, der Bundesländer und der „Allianz für Tiere in der Landwirtschaft“ mitgewirkt haben. „Im Grunde muss nur noch umgesetzt werden“, erklärt Wolfgang Apel.
Mit dem Tierschutz-TÜV, der sowohl Haltungssysteme als auch Transport- und Schlachteinrichtungen umfasst, wird sichergestellt, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte Einrichtungen in den Verkehr gebracht werden. Tierschutzproblemen wird dadurch wirksam vorgebeugt. Hersteller und Landwirte erlangen durch einheitliche Prüfungen Rechtssicherheit: Landwirte profitieren, weil sie dadurch die Gewissheit haben, geprüfte und tiergerechte Haltungssysteme zu erwerben, die auch vom Verbraucher gewünscht werden. Hersteller profitieren, weil sie schon vor Markteinführung erfahren würden, ob die Stalleinrichtung tiergerecht ist oder nicht, und könnten das System verbessern. So würden Fehlinvestitionen in tierschutzwidrige Haltungssysteme verhindert und Innovationen in Richtung Umweltschutz gefördert. Ferner bringt die Einführung des Tierschutz-TÜVs auch Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie können sich darauf verlassen, dass sie Produkte von Tieren kaufen, die in geprüften Haltungssystemen gehalten wurden.




Der Tierschutz-TÜV ist in der Tat längst überfällig und wurde nur wegen des Widerstands der Tierhalter-Lobby, insbesondere auf Druck des Bauernverbands noch nicht eingeführt. Dabei gibt es einen solchen bereits seit Jahren in der Schweiz.
Offenbar herrscht in den maßgeblichen Kreisen der Tier-Industrie noch immer die Meinung vor, das der Zweck (Profit) jedes Mittel heiligt und es ja nur um Tiere geht. Aus vielen Gesprächen mit Landwirten wissen wir, daß nicht nur TierschützerInnen schon beim Gedanken an die Qualen der “Nutztiere” leiden, sondern zunehmend auch die Tierhalter, die das zur Verbrauchertäuschung und zur Beruhigung der Gewissen nachdenklicher Tierhalter offiziell verbreitete Märchen vom Wohlbefinden der Hochleistungs-Tiere nicht mehr glauben. Die Jahres-Milchleistung eines Rinds oder die Tageszunahmen in Gramm bzw. Kilogramm taugen schon lange nicht mehr als Gradmesser, weil die gesundheitlichen Probleme schon lange umgekehrt proportional zur “Leistung” verlaufen. Mit ihnen sind die Tierhalter tagtäglich konfrontiert. Leider beginnen aber viele Landwirte erst dann nachzudenken, wenn die Tierarztkosten und die Medikamente den ohnehin nur marginalen Gewinn auffressen und ihnen die “Remontierungskosten” (Kosten z. B. für den Ersatz einer Kuh oder einer Sau, die die wirtschaftlichen Erwartungen nicht mehr erfüllen) über den Kopf wachsen.
Übrigens fordern nicht nur der Deutsche Tierschutzbund und die Allianz für Tiere den Tierschutz-TÜV und andere Verbesserungen, sondern auch viele andere Tierschutzverbände. Das sollte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Herr Apel, ruhig auch öffentlich zugeben und anerkennen.