Diakonisches Werk an der Saar fordert weiterhin Hilfen aus einer Hand
Pläne zum Umbau der Argen verschlechtern Situation der Arbeitslosen
Saarbrücken – Das Diakonische Werk an der Saar wendet sich gegen eine „getrennte Aufgabenwahrnehmung“ bei der Versorgung von Millionen von Empfängern der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, wie sie in aktuellen Papieren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgesehen ist. „Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, bei ihrer Haltung zu bleiben und die enge Zusammenarbeit zwischen Argen und Kommunen zu erhalten. Im Interesse der Betroffenen muss eine andere Lösung gefunden werden“, so Wolfgang Biehl aus der Geschäftsführung des DWSAAR.
Die Diakonie befürchtet, dass durch das vom BMAS vorgelegte Eckpunktepapier eine erhebliche Verschlechterung der Beratungs- und Hilfemöglichkeiten für die Betroffenen entsteht. „Wenn zwei unterschiedliche Behörden für den selben Fall zuständig sind, kann das nur zu Reibungsverlusten führen“, so Biehl. Darüber hinaus könne eine zentrale Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu führen, dass die regionalen Besonderheiten nicht mehr genügend berücksichtigt würden.
„In der Folge werden wir nur noch ‚Standardprodukte‘ haben. Regionale und auf den örtlichen Bedarf gerichtete Förderangebote wird es immer weniger geben. Genau das brauchen wir aber, so die Erfahrungen unserer Einrichtungen“, sagt Biehl. Er befürchtet außerdem, dass sich künftig bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit der Betroffenen die Entscheidungen zu Ungunsten der Kommunen verschieben werden. Hilfebedürftige, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, werden damit in den Rechtskreis des SGB XII überwiesen und aus der Arbeitsförderung ausgeschlossen.
Die Diakonie fordert, dass bei einer Lösung des Problems, vor allem die Interessen und Bedürfnisse der jetzigen „Hartz IV-Empfänger“ und ihre Integration im Mittelpunkt stehen. Dies könne nur gelingen, wenn es weiterhin „Hilfe aus einer Hand“ gibt und eine gleichberechtigte Arbeit von Kommunen und Bundesagentur gewährleistet wird.



