Roland Koch – Das brutalst mögliche Gesicht der CDU
Von der Leyens Schutz für Hartz IV-Bezieher völlig unzureichend

Bild: Bernd Rausch
Bonn – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bemüht sich anscheinend um Schadenbegrenzung, nachdem der CDU-Vize und hessische Ministerpräsident Roland Koch eine Arbeitspflicht für Hartz IV-Bezieher forderte und gleichzeitig Erwerbslose übel diffamierte. Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Es ist zwar löblich, wenn die Ministerin davon spricht, dass man nicht alle Hartz IV-Bezieher in eine Ecke stellen darf und sie beschimpft. Dennoch spricht sie sich auch gleichzeitig für konsequentes Sanktionieren von Hartz IV-Beziehern aus. Solange die Denkweisen in der Arbeitsmarktpolitik derart funktionieren, wird es zu keinen Veränderungen am Arbeitsmarkt kommen. Sie verkennt dabei, dass der herbei geredete Missbrauch verschwindend gering ist und das der Arbeitsmarkt seit Jahren nicht genügend Stellen hergibt, die ein Einkommen zum Auskommen sichern. Derzeit setzen sich viele namhafte Persönlichkeiten (u.a. der Literaturnobelpreisträger Günter Grass) für ein Sanktionsmoratorium bei Hartz IV ein, da die Praxis der Sanktionen die völlig sinnlosen Bestrafungsaktionen der Behörden zeigen und mehrheitlich vor Gerichten kaum Bestand haben.
Es ist ebenso eine Mär, dass Hartz IV-Bezieher mehrheitlich unterqualifiziert sind. Es ist ein Problem unserer Wirtschaftskultur, die wider besseres Wissen, nicht auf erfahrene Arbeitskräfte setzen, sondern auf jung, angepasst, billig und verwertbar setzen. Hartz IV hat auf ganzer Linie völlig versagt. Eine Lösung kann nur die völlige Abkehr dieser „Unreform“, zugunsten der Stärkung der Solidarversicherung sein. Dazu muss das Kapital und die Wirtschaft aber wesentlich mehr zur finanziellen Verantwortung herangezogen werden. Millionfache Gewinne mit gleichzeitiger Verarmung von Arbeitnehmerinnen und Freisetzung von Arbeitskräften ist asozial.
Es ist auch bezeichnend, dass die Politik nicht in der Lage ist, mit Betroffenen oder deren Organisationen auf Augenhöhe zu sprechen. Es scheint weniger beschämend zu sein, wenn man stattdessen Gespräche mit Vertretern führt, die weder die Interessen von Erwerbslosen vorrangig vertreten, noch die täglichen Probleme von Erwerbslosen kennen. Gewerkschaften und Sozialverbände sind nicht unsere Interessensvertreter, da deren Interessen oftmals den unseren entgegenstehen. Wir fordern Ursula von der Leyen auf, endlich den Mut zu haben und uns auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Es könnte gut sein, dass ihr die Augen aufgehen und sie dann weiß, was Schutz für Hartz IV-Bezieher wirklich heißt“.




siehe dazu http://www.nachdenkseiten.de/?p=4463#h02
Doppelpass Koch von der Leyen auf dem Rücken der Hartz-IV-Empfänger
==>Artikel 12 Grundgesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Das Leben von Hartz IV als „angenehme Variante“? „Abschreckung“, das ist ein Begriff aus dem Strafrecht: Die Strafe soll (auch) eine abschreckende Wirkung haben. Und als Strafe muss für Koch eben „niederwertige Arbeit“ geleistet werden.
==>Als sei es abgesprochen: Das ist ein perfektes Doppelpassspiel zwischen Koch und von der Leyen. Koch haut drauf und von der Leyen spielt die Verständnisvolle. So kann man sich ein positives Image verpassen. Von der Leyen tut so, als hätten wir auf dem Arbeitsmarkt kein Nachfrageproblem. Bildung und Berufsausbildung, so wichtig sie für den einzelnen, die Gesellschaft und die Volkswirtschaft sind, schaffen allein keine Arbeitsplätze.
Wir hatten in den letzten vierzig Jahren eine deutliche Bildungsexpansion und insgesamt sogar eine Höherqualifikation der Bevölkerung. Das hat dazu geführt, dass die Arbeitgeber die Höherqualifizierten ausgesucht haben, so dass Abiturienten bei den Ausbildungsplätzen Hauptschüler verdrängten. Das hat aber nicht zu einem deutlich höheren Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot geführt.