Landgericht Saarbrücken – Maulkorb für Gentechnikkritiker?
Per Gericht wollen zwei wichtige Gentechnik-FunktionärInnen ihrem Kritiker den Mund verbieten – Veranstaltungen in Neustadt/Weinstraße und Saarbrücken am 2. und 6. Dezember
Saarbrücken – Zwei der wichtigsten DrahtzieherInnen in der deutschen Agro-Gentechnik möchten nicht, dass Informationen über Verflechtungen mit Konzernen, Behörden und Geldgebern bekannt werden. Daher versuchen Kerstin Schmidt, Geschäftsführerin mehrerer Gentechnikfirmen und der InnoPlanta-Chef und FDP-Landtagsabgeordnete Uwe Schrader per gerichtlichen Verfügungen die Kritik an ihrer “Tätigkeit” verbieten zu lassen. Am 7. Dezember um 12.15 Uhr werden die KontrahentInnen deshalb aufeinandertreffen. Vorher will der Autor der umstrittenen Enthüllungsschrift “Organisierte Unverantwortlichkeit” seine Recherchen noch zweimal öffentlich in der Region präsentieren: Am Dienstag, den 2.12., in Neustadt/Weinstraße (20 Uhr im Ökohof in der Friedrichstr. 36, über Wirtshaus Konfetti) sowie am Sonntag, 6.12., 18 Uhr in Saarbrücken (Kultur- und Werkhof, Nauwieser 19).
Vortragsänkündigung: Mittwoch, 2.12.2009 um 20 Uhr in Neustadt an der Weinstraße
(Ökohof in der Friedrichstr. 36, über Wirtshaus Konfetti)
Vortrag “Monsanto auf Deutsch – Seilschaften zwischen Behörden, Firmen und Forschung”
Kennen Sie Filme oder Bücher über Monsanto? Immer wieder wird einen intensiver Filz zwischen Konzern und Aufsichtsbehörden aufgedeckt. Doch St. Louis, der Firmensitz des Round-up- und Agent-Orange-Herstellers, ist weit weg. Wie aber sieht es in Deutschland aus? Warum werden hier Jahr für Jahr immer neue Felder angelegt, obwohl 80 Prozent der Menschen keine Gentechnik im Essen wollen? Warum fließen Steuergelder auch dieser 80 Prozent fast nur noch in die Gentechnik, wenn es um landwirtschaftliche Forschung geht? Der Blick hinter die Kulissen der Gentechnik mit ihren mafiosen Strukturen und skandalösen Zustände bei Genehmigungen und Geldvergabe bietet eine erschütternde Erklärung, warum die überwältigende Ablehnung und der gesetzlich eigentlich vorhandene Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft (einschließlich Imkerei) gegenüber der grünen Gentechnik so wenig Wirkung hat. Denn: In den vergangenen Jahrzehnten sind alle relevanten Posten in Genehmigungsbehörden, Bundesfachanstalten und geldvergebenden Ministerien mit GentechnikbefürworterInnen besetzt worden. Die meisten von ihnen sind direkt in die Gentechnikkonzerne eingebunden. Mafiose Geflechte von Kleinstunternehmen und seltsamen Biotechnologieparks names Biotechfarm oder Agrobiotechnikum sind entstanden, zwischen denen Aufträge und Gelder erst veruntreut und dann hin- und hergeschoben werden, bis sich ihre Spur auf den Konten der Beteiligten verliert. Es wird Zeit für einen Widerstand an den Orten der Seilschaften.
In der Veranstaltung werden minutiös die Seilschaften zwischen Behörden, staatlicher und privater Forschung, Konzernen und Lobbyorganisationen durchleuchtet. Genauere Blicke lohnen auf die Genehmigungsbehörde BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichergheit und deren Beratungsstellen JKI und ZKBS. Dann sollen beispielhaft zwei Zentren der grünen Gentechnik vorgestellt werden: Das AgroBioTechnikum in Groß Lüsewitz mit seinen Firmengeflechten um biovativ und BioOK und die BioTechFarm in Üplingen mit dem sachsen-anhaltinischen Gentechfilz um InnoPlanta.
Den Abschluss bildet ein Ausblick auf Möglichkeiten des Widerstandes: “Wer nach mehr Forschung ruft oder sich auf staatliche Stellen verlässt, ist verlassen. Gentechnikfreiheit gibt es nur dann, wenn die 80 Prozent Ablehnung sich auch zeigen – nicht zwar nicht nur per Stimmzettel, Protestmail oder am Supermarktregal, sondern dort, wo die Gentechnikmafia arbeitet und die Felder angelegt werden!”
Infoseite: www.biotech-seilschaften.de.vu
Was bisher geschah: Enthüllungen über Gentechnik-Filz in Deutschland
2005: Die SWR-Sendung “Report” thematisiert die Verflechtungen rund um das BVL
2006-2008: Andreas Bauer veröffentlicht mehrere Abhandlungen über die Seilschaften in der Gentechnik, u.a. rund um Gatersleben, in Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern
2008: Antje Lorch und Christoph Then veröffentlichen die Studie “Kontrolle oder Kollaboration?” im Auftrag der grünen Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken. Die Studie wird in den Medien diskutiert.
Juni 2009: Die erste Auflage der Seilschaftenbroschüre “Organisierte Unverantwortlichkeit” (Autor: Jörg Bergstedt) erscheint. Sie ist als Massenheft gedacht – auch angesichts dessen, dass Umwelt- und Biolandbauverbände genauso wie gentechnikkritische Medien meist wegen Feigheit für die Weiterveröffentlichung nicht in Frage kommen.
Juli 2009: Schon vergriffen – die zweite Auflage der Broschüre geht in Druck. Die Broschüre wird in jeweils mehreren Tausend Stück rund um die Hochburgen der Gentechnikseilschaften verteilt. Vermehrt wird der Autor zu Veranstaltungen eingeladen, unter anderem dort, wo Genversuchsfelder stehen.
17.8.2009: Kerstin Schmidt, Uwe Schrader (und Horst Rehberger als Anwalt) klagen gegen den Vorwurf der Seilschaften und die Broschüre “Organisierte Unverantwortlichkeit”
20.8.2009: Das Gericht ist zu Diensten – und schnell. Per Beschluss wird ein Maulkorb verhängt und von einer Gerichtsvollzieherin dem Beklagten überbracht. Ohne jegliche Anhörung oder Gerichtsverhandlung werden ihm Kritiken an den Seilschaften verboten!
4.9.2009: Der Betroffene legt (über einen Rechtsanwalt) Widerspruch ein. Zudem wird beantragt, Schmidt/Schrader zur Hauptsachklage eine Frist zusetzen. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird gestellt mit entsprechenden Nachweisen.
2.9.2009: Schrader/Schmidt beantragen sehr schnell die erste Vollstreckung (2.9.2009), also eine erste Bestrafung – ohne dass der Beklagte überhaupt jemals angehört wurde. In ihrem Antrag behaupten sie, die Internetseiten und die Broschüre im Internet seien unverändert vorhanden. Das ist schlicht gelogen. Zudem richtete sich die ganze Verfügung gegen den Falschen, denn der Beklagte war und ist gar nicht Inhaber der Internetseite. Das Gericht wird sich dafür aber nicht interessieren, sondern Schmidt/Schrader auch hier zu Diensten sein. Am 21.9. legt der Beklagte gegen die Vollstreckung Widerspruch ein.
8.9.2009: Das Gericht lädt zur Verhandlung – am 28.9.2009 soll sie stattfinden. Eine Terminabsprache mit den Beklagten findet nicht statt. Die Anträge des Beklagten (Hauptsachklage und Prozesskostenhilfe) werden nicht behandelt.
17.9.2009: Schrader/Schmidt geht es nicht schnell genug – sie mahnen nochmal die Vollstreckung, also die erste Bestrafungsaktion, an. Wieder lügen sie hinsichtlich vermeintlich unterbliebender Veränderungen der Internetseite und der dort erhältlichen elektronischen Fassung der Broschüre “Organisierte Unverantwortlichkeit”.
28.9.2009: Auf Antrag des Beklagtenanwaltes wird der Termin umgelegt, aber wieder nicht direkt abgesprochen. Der neue Termin am 12.10. passt wieder nicht. Die Anträge des Beklagten (Hauptsachklage und Prozesskostenhilfe) werden weiter nicht behandelt. Der Beklagte kann daher keinen Anwalt bezahlen – ohne aber darf er am 12.10.2009 gar nicht teilnehmen.
Am 29.9.2009 schreibt ein Anwalt des Beklagten, dass die Nichtverschiebung bedauerlich sei und mahnt erneut an, dass die Anträge bearbeitet werden sollen. Doch das Gericht tut nur, was Schmidt/Schrader wollen.
30.9.2009: Schmidt/Schrader äußern sich nochmal zum Verfügungsantrag – unter anderem behaupten sie, dass sie den Richtigen beklagen, obwohl der die Internetseite gar nicht innehalt.
1.10.2009: Zum dritten Mal drängeln Schmidt/Schrader auf eine erste Bestrafung und widersprechen dort der Entgegnung vom 21.9.
Verhandlung am LG Saarbrücken am 12.10.: Da der Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht bearbeitet wurde, konnte sich der Beklagte keinen Anwalt im Termin leisten. Allein aber darf er nicht agieren. Die logische Folge ist ein Versäumnisurteil. Am 22.10.2009 legt der Anwalt des Beklagten Einspruch ein.
Ebenfalls am 12.10.2009 fällt das Gericht den ersten Vollstreckungsbeschluss: 10 Tage Haft für den Autor der Broschüre – das Gericht fällt den Beschluss, obwohl es merkt, von Schmidt/Schrader belogen worden zu sein. Die sichtbar veränderten Internetseiten werden nämlich nicht mehr erwähnt. Dennoch glaubt das Gericht ohne Überprüfung der zweiten Lüge – es guckt sich die aktuelle Version der Broschüre gar nicht an. Natürlich gibt es auch hier eine Beschwerde (22.10.2009) und zwei Tage später eine genauere Begründung (24.10.2009).
Aufgrund des Einspruchs ergeht am 26.10.2009 eine erneute Ladung für eine Verhandlung. Termin ist Montag, 7.12. um 12.15 am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1). Doch jetzt zeigt sich, welche Taktik das Gericht verfolgt: Schmidt/Schrader sollen durchkommen, der Maulkorb verhängt, aber darüber nicht verhandelt werden. Mit miesen Tricks versucht das Landgericht erneut, den Beklagten an der Teilnahme am Prozess zu hindern: Beim ersten Versuch wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe gar nicht bearbeitet – ohne Anwalt durfte der Beklagte aber gar nicht teilnehmen. Die Folge der vom Gericht selbst herbeigeführten Lage war das Versäumnisurteil vom 12.10.2009.
Dann ein neuer Trick(versuch): Das Gericht lehnt den Prozesskostenhilfeantrag ab, weil der Beklagte zwar kein Geld habe, aber ja arbeiten gehen könnte! Sozialrassismus pur – wahrscheinlich mit dem Ziel, auch den zweiten Termin zu verhindern: Gentechnikseilschaften schützen, Maulkorb verhängen … aber nicht drüber reden! Erster Widerspruch (10.11.2009), Begründung zum Widerspruch (13.11.2009) und dazugehörige Erklärung des vom Maulkorb Bedrohten – doch keine Chance! Das Gericht packt die nächste groteske Unverschämtheit drauf: Der offiziell als Schriftsteller geführte Beklagte soll gefälligst solche Sachen schreiben, die im Mainstream gewünscht sind (Schreiben des Gerichts vom 16.11.2009). Außerdem behauptet es ohne jegliche Überprüfung, dass die bisherigen Angaben von Schmidt/Schrader “schlüssig” seien – obwohl selbst das Gericht schon weiß, dass Schmidt/Schrader mindestens zweimal gelogen haben (siehe oben). Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Der Antrag auf eine Fristsetzung zur Hauptsachklage wird vom Gericht weiter nicht bearbeitet.
Am 20.11.2009 beschließt das Oberlandesgericht aufgrund der Beschwerde vom 10.11.2009: Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 02.11.2009 (9 O 298/09) abgeändert und dem Verfügungsbeklagten rückwirkend ab Antragstellung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Gießen, bewilligt. Auch zur Sache macht das Gericht Angaben: Sie einfach seien die nichts abzuhandeln, wie das Landgericht das versucht hätte … der OLG-Beschluss.
24.11.2009: Der Anwalt fragt nochmal nach, warum sich in der Hauptsachklage nichts tut.
Alle erwähnten Dokumente (Schreiben, Beschlüsse usw.) zum Download auf projektwerkstatt.de/gen/filz_brosch.htm.
In Saarbrücken vor der Gerichtsverhandlung finden statt:
Sonntag 6.12., 18 Uhr im Kultur- und Werkhof (Nauwieser 19): Vortrag über die Seilschaften Pressegespräch am Montag vormittag
Verhandlung:
Montag, 7.12. um 12.15 am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1, Sitzungssaal 114)
Prozess um den Maulkorb für die Kritik an Gentechnik-Seilschaften. Uwe Schrader, Chef des wichtigsten Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta, und Kerstin Schmidt, Vielfach-Geschäftsführerin der wichtigsten Gentechnik-Kleinstfirmen wollen per Klage den Autor der Broschüre “Organisierte Unverantwortlichkeit”, Jörg Bergstedt, zum Schweigen bringen. Sie haben die Anwaltskanzlei von Horst Rehberger, ehemaliger Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, beauftragt – der dritte, hier beteiligte wichtige Gentechnik-Propagandist! Ein hochbrisanter Zivilprozess … in den Tagen davor (4. und 5.12.) kann es weitere Veranstaltungen in umgebenden Orten geben …



