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Steuer gegen Armut
Internationales Netzwerk startet Kampagne für Finanztransaktionssteuer

Kampagne Steuer gegen Armut
Film mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers

Unterschriftenkampagne unter einen Offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder.

Es heisst zwar immer eine solche Steuer wäre nicht bezahlbar. Aber die Wahrheit ist: Eine Steuer in Höhe von 0,05% auf alle Finanztransaktionen hält keinen Global Player davon ab seinen wilden Spekulationen nachzugehen...
Kopfpauschale?

In welcher K(l)asse sind Sie versichert?

Eine Aktion von campact.de

Gesundheitsminister Rösler plant, das gesamte Gesundheitssystem auf die Kopfpauschale umzustellen. Jede/r Versicherte soll einen Einheitsbeitrag zahlen.
Menschen mit niedrigem Einkommen sollen für Entlastungen der Besserverdienenden sorgen.

Stoppen Sie diese Politik der Entsolidarisierung!

Zum Kampagnenstart wurde ein Film erstellt, der die wichtigsten Argumente auf den Punkt bringt.

Schauen Sie den Kampagnenfilm!
Martin Kessler
Teures Wasser

Die geheimen Wasserverträge der Öffentlich-Privaten Partnerschaften

Warum wird das Wasser in Berlin immer teurer? Diese und viele andere Fragen beantwortet der Film “Flüssiges Berlin” und bringt dabei die Geheimnisse der Öffentlich-Privaten Partnerschaften ans Tageslicht.

Teil 1 in der SOZ
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Sind diese Verträge überhaupt legal?

Berliner Umschau TV im Gespräch mit Thomas Rudek vom „Berliner Wassertisch“
Teil 1
Teil 2
Saarländische Online-Zeitung am: 08.09.2010

PostHeaderIcon Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof legitimiert Radfahrer-Chaos auf den Straßen

ADFC-Mitglied erwirkt fragwürdiges Grundsatzurteil

Bremen – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt und bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der örtliche Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), setzte sich mit Unterstützung des ADFC Bayern in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der Benutzungspflicht befreien muss.

Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Zweirichtungswege führten durch Tempo-30-Zonen und außerorts entlang von Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Benutzungspflicht begründete die Stadt mit Sicherheitserwägungen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO).

Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine solche Gefährdung nicht erkennen. Sie setzten stattdessen weitreichende Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung und stellten in ihrer Urteilsbegründung fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Damit bestätigte das Gericht, dass die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht – und damit das Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren – die Ausnahme sein muss.

Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und hat die StVO jetzt korrekt und konsequent ausgelegt.

ADFC-Bundesvorsitzender Karsten Hübener sagt: „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und dennoch fast alle Radwege beschildert. Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.“ Dem trägt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Rechnung (Az. BayVGH 11 B 08.186).

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt formal nur für Bayern, erlangt aufgrund seiner ausführlichen Begründung aber den Charakter eines Grundsatzurteils, an dem sich voraussichtlich auch Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern orientieren werden.

2 Kommentare zu „Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof legitimiert Radfahrer-Chaos auf den Straßen“

  • Susanne Korf sagt:

    Ein guter Artikel, jedoch frage ich mich, wer sich diese absurden Überschriften ausgedacht hat. Jeder vernünftige Mensch hat dieses Urteil erwartet. Seit Anfang der 90er Jahre gibt es Studien, die belegen, dass Radwege in vielen Fällen unsicher sind als die Fahrbahn. Benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen sind schon lange explizit verboten und linksseitige Radwege gelten auch schon seit langer Zeit als unsicher. Wer hier von einem fragwürdigen Urteil spricht und von einem “Radfahrer-Chaos” faselt, hat wohl die letzten 20 Jahre verschlafen. Einzig das Urteil in der Vorinstanz war fragwürdig und hat dazu geführt, dass Radfahrer massiv gefährdet wurden, weil sie den unsicheren Radweg nutzen mussten..

  • MGKA sagt:

    Ich kann Frau Korf nur voll und ganz zustimmen. Das Urteil ist keineswegs “fragwürdig” sondern ganz klar richtungsweisend, auch wenn es zwölf Jahre(!) gedauert hat, bis endlich ein Obergericht den fragwürdigen(!), häufig bewusst rechtswidrigen Anordnungen von Straßenverkehrsbehörden einen Riegel vorschiebt. Insbesondere den Satz “es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde” sollten sich diese ganz, ganz dick hinter die Ohren schreiben.

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Saarbrücken: Kunst Politik Ausstellung – „Wenn die Griechin baden geht, geht halb Europa mit“.

Die Künstlergruppen Statt-Zeit und die Gruppe Kolzo zeigen Bilder der Künstlerin Z1M3 aus Griechenland. Die Ausstellung umfasst 13 Werke. Anliegen der Künstlergruppen ist die Präsentation der Ausstellung “Wenn die Griechin baden geht, geht halb Europa mit” und ihres künstlerischen Backgrounds. Die Überlegungen welche Z1M3, in der größten Krise nach 1945, äußert haben für die Veranstalter eine bemerkenswerte Aussagekraft. Warum die Künstlerin ihre Bilder nicht selbst zum Markte trägt und warum es geradezu logisch erscheint die Ausstellung der körperlosen Griechin an vielen Orten in der Bundesrepublick zugleich zu zeigen, ist der Nichtpräsenz von Z1M3 geschuldet.



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