Gentechnik im Honig
Europäischer Gerichtshof muss entscheiden
Berlin - Die Arbeit der Imker wird durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bedroht. Über Gentechnik in der Nachbarschaft freut sich kein Imker. Denn er kann nicht verhindern, dass seine Bienen auch gentechnisch veränderte Pflanzen anfliegen und dadurch Gentechnik-Pollen in sein Honig gelangt. Ist sein Honig verunreinigt, ist er nicht mehr verkehrsfähig und damit unverkäuflich. So jedenfalls steht es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. In einem Rechtsstreit fordern Imker die bayerischen Behörden deshalb auf, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in ihren Honig verhindert wird. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Denn offensichtlich sind einige rechtliche Fragen, die Imker betreffen, völlig unklar. Beispielsweise, ob es sich bei Pollen um ein vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) handelt. Die Zulassung des MON 810 gilt nämlich nicht für Lebensmittel, die GVO enthalten. Auch ob bei Verunreinigungen von Honig mit gentechnisch verändertem Material die selbe strenge Nulltoleranz gilt wie bei anderen Lebensmitteln, ist unklar. Deutsche Behörden haben den Problemen der Imker bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nun werden diese Fragen auf höchstrichterlicher Ebene geklärt.
Quelle: Informationsdienst Gentechnik



